Der Imperativ drückt im Suaheli genau wie im Deutschen eine Aufforderung bzw. einen Befehl aus. Allerdings gibt es im Suaheli zwei verschiedene Imperativformen: Die höfliche Aufforderungsform und die kurze Befehlsform.
Die höfliche Aufforderungsform des Imperativs Die höfliche Aufforderungsform könnte man im Deutschen etwa mit Du mögest/Ihr mögt... bitte übersetzen. Diese Form des Imperativs wird exakt wie die Konjunktiv-Form gebildet, die Ihnen in einem der vorherigen Kapitel bereits begegnet ist. Es werden also vorne an den Verbstamm die Personalpräfixe gestellt, außerdem ändert sich nur bei den Bantuverben der Auslaut -a zu einem -e.
Zur Erinnerung: nach folgender Faustregel erfolgt die Bildung des Konjunktivs und der höflichen Form des Imperativs:
2. Person Singular: Personalpräfix u- + Verbstamm + (e) 2. Person Plural: Personalpräfix m(w)- + Verbstamm + (e)
Die kurze Befehlsform des ImperativsDie kurze Befehlsform ist grundsätzlich relativ einfach zu bilden.Der Imperativ für die zweite Person Singular besteht einfach aus dem Verbstamm ohne zusätzliche Silben, so wie das Verb auch im Wörterbuch zu finden ist. In der zweiten Person Plural wird das -a am Ende des Bantu-Verbs zu -eni. Bei den arabischen Verben wird das -u zu -uni und das -i zu -ini.
2. Person Singular: Verbstamm 2. Person Plural: Verbstamm mit Endung -eni, -uni, -ini
Ausnahmen bei der Bildung der Imperativs: Einsilbige Verben Einsilbige Verben behalten bei der Imperativ-Bildung das Infinitiv-Präfix 'ku-' bei, ansonsten erfolgt die Bildung analog den mehrsilbigen Verben.
2. Person Singular: ku + Verbstamm 2. Person Plural: ku + Verbstamm + Endung -eni, -uni, -ini
Aber wie sagen Sie "Höre nicht auf zu Lernen?" – Das lernen Sie im nächsten Kapitel.